Landschaftsplanung
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist
sicherzustellen, “dass bei bestimmten öffentlichen oder privaten Vorhaben (...)
die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (...)
frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden”.
Wir führen die Prüfung von Vorhaben hinsichtlich des Bestehens der
UVP-Pflicht (UVP-VP) durch.
Ist die Umweltverträglichkeitsprüfung beim jeweiligen Vorhaben durchzuführen,
bieten wir den vollständigen Leistungsumfang dieser Untersuchung an.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)