Uphauserstraße 59 49594 Alfhausen   T. 05464-3359203 F. 05464-3359223 info(at)la-oe.de www.la-oe.de   Copyright    C       A.Oevermann. Alle Rechte gesichert
LANDSCHAFTSARCHITEKT  OEVERMANN
Landschafts-planung Zurück Landschafts- architektur
Landschaftsplanung
Für nach §44BNatschG besonders oder streng geschützten Arten ist bei vielen Bauvorhaben eine Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit erforderlich. In Abhängigkeit des Vorhabens und des davon betroffenen Umfelds sind unterschiedliche Artengruppen für das Vorhaben prüfungsrelevant. Wir bieten diese Leistung, z.T. in Zusammenarbeit mit anderen Fachgutachtern, für folgende Artengruppen an: Vögel Fledermäuse Amphibien Libellen Heuschrecken
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (AFB)