Landschaftsplanung
Für nach §44BNatschG besonders oder streng geschützten Arten ist bei vielen
Bauvorhaben eine Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit
erforderlich. In Abhängigkeit des Vorhabens und des davon betroffenen
Umfelds sind unterschiedliche Artengruppen für das Vorhaben
prüfungsrelevant.
Wir bieten diese Leistung, z.T. in Zusammenarbeit mit anderen Fachgutachtern,
für folgende Artengruppen an:
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Vögel
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Fledermäuse
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Amphibien
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Libellen
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Heuschrecken
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (AFB)